Ermäßigungen
Vorbehaltlich der Bewilligung finanzieller Mittel durch den Anbieter bzw. dem Land NRW erhalten nachfolgend aufgeführte Personengruppen und ihre Familienmitglieder eine Ermäßigung in Höhe von 30 % der Kursgebühren, höchstens jedoch 15,00 Euro, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt:
- Personen, die einen gültigen Münster-Pass haben
- Personen, die Leistungen nach dem SGB 2 oder SGB 12 beziehen
- Familien mit drei oder mehr unterhaltspflichtigen Kindern
- Studierende
Die Gebührenermäßigung wird spätestens zum Kursbeginn beim Anbieter beantragt. Dieser entscheidet über die Ermäßigung.